Rebecca Molinari und Anwalt Christian Zimmer Quelle: taz, Foto: privat

Neues aus der MFA

Bundessozialgericht entscheidet für private Absolventen

Danke Rebecca Molinari!

Die gesamte mfa bedankt sich bei Rebecca Molinari, ihrem Anwalt Christian Zimmer und dem VdpS für ihren Mut und besonders für ihr Durchhaltevermögen – denn Rebecca hat ganze SIEBEN JAHRE für die Gleichberechtigung von Absolventen privater Schauspielschulen bei der staatlichen Arbeitsvermittlung gekämpft. Am 12.10.2017 fällte das Bundessozialgericht ein wegweisendes Urteil für die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung), die sich bislang – besonders auch in Bayern – weigerte, Absolventen privater Schauspielschulen zu vertreten und mittels (mehr oder weniger fachkundigem) Eignungstest aussortierte. Dadurch hat die ZAV eine regelrechte Zweiklassengesellschaft zwischen privaten und staatlichen Absolventen geschaffen, denn letztere mussten bislang keinen Eignungstest absolvieren und wurden meist von den staatlichen Schulen ‚übernommen‘. Doch das ist nun vorbei, denn laut Urteil muss:

„Die Bundesagentur für Arbeit muss Schauspieler in die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) geführte Vermittlungskartei aufnehmen. […] Das bisherige Verfahren, wonach Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen können, nur dann in die Vermittlungskartei für Schauspieler aufgenommen worden sind, wenn sie einen Eingangstest bei der ZAV erfolgreich durchlaufen haben, ist danach rechtswidrig.“

Weitere Infos:

http://www.taz.de/Urteil-zu-Schauspielern-und-Arbeitsmarkt/!5452562/

Pressemitteilung des Bundessozialgerichts 53/2017 vom 12. Oktober 2017.

Eine Interpretationshilfe zum Urteil gibt es hier:
http://www.vdps.info/service/news-termine/2016-17/interpretationshilfe-zum-urteil-des-bundessozialgerichts-vom-12102017

Rebecca Molinari und Anwalt Christian Zimmer Quelle: taz, Foto: privat

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert