mfa-Master: Kosten

In den Kosten zum mfa-Master sind alle entstehenden Kosten enthalten! Es gibt keinerlei Zusatzkosten für Drehs, Demomaterial, Technik oder Schnitt! Ausgenommen hiervon sind:

  • Verpflegungskosten bei Szenendrehs
  • Kosten für besondere Kostüme oder Requisiten, die für Theateraufführungen oder Demobanddrehs benötigt werden
  • Genehmigungskosten für eventuelle besondere Motive, die für Demobandszenen benötigt werden

Die allgemeinen Kosten und Bezahlungsmodalitäten sind wie folgt:

JAHR I-III

Mit der verbindlichen Anmeldung per Ausbildungsvertrag erhebt die mfa eine Einschreibegebühr in Höhe von 2500,- €. Diese kann im Falle einer Absage trotz verbindlicher Anmeldung nicht zurückerstattet werden.
Mit Beginn des ersten Schuljahres erhebt die mfa ab dem 10. September, bzw. dem 10. Februar, zum jeweils 10. eines Monats, eine monatliche Ausbildungsgebühr in Höhe von 525 €. Diese ist über die gesamte Dauer der Ausbildung von 36 Monaten zu entrichten. Sollte ein/e Teilnehmer/in wegen Nichtbestehens der Zwischenprüfung nicht am folgenden Ausbildungsjahr teilnehmen können, enden die Zahlungen mit der Bezahlung des jeweils zuletzt besuchten Ausbildungsjahres, falls der/die Teilnehmer/in kein Wiederholungsjahr absolviert.

JAHR IV

Auch in den Kosten zum vierten Ausbildungsjahr sind alle entstehenden Kosten enthalten! Ausgenommen hiervon sind lediglich Kosten, die für besondere Kostüme und Requisiten anfallen.

Die allgemeinen Kosten und Bezahlungsmodalitäten sind wie folgt:

Die Kosten für das Aufbaujahr Bühne betragen insgesamt 5750,- €. Mit der verbindlichen Anmeldung per Ausbildungsvertrag erhebt die mfa eine Einschreibegebühr in Höhe von 1500,- €. Diese kann im Falle einer Absage trotz verbindlicher Anmeldung nicht zurückerstattet werden. Mit Beginn des Aufbaujahres Bühne, erhebt die mfa zum jeweils 10. eines Monats, eine monatliche Ausbildungsgebühr in Höhe von 400 €, zahlbar in 10 Monatsraten. Sollte ein/e Teilnehmer/in die Ausbildung abbrechen, enden die Zahlungen mit der Bezahlung des jeweils zuletzt besuchten Ausbildungsmonats, falls der/die Teilnehmer/in kein Wiederholungsjahr absolviert.

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